Index
L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §2;Rechtssatz
Aus § 2 Abs. 1 Krnt FlVfLG 1979 ("Zusammenlegungsgebiet") ergibt sich, dass für die Einbeziehung in ein Zusammenlegungsverfahren und eine neue Flureinteilung nur solche Grundstücke in Betracht kommen, die sowohl in einem wirtschaftlichen als auch in einem örtlichen Zusammenhang stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002070015.X04Im RIS seit
20.10.2004