RS Vwgh 2004/9/23 2002/07/0015

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Veröffentlicht am 23.09.2004
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Index

L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §2;
FlVfLG Krnt 1979 §2 Abs1;

Rechtssatz

Aus § 2 Abs. 1 Krnt FlVfLG 1979 ("Zusammenlegungsgebiet") ergibt sich, dass für die Einbeziehung in ein Zusammenlegungsverfahren und eine neue Flureinteilung nur solche Grundstücke in Betracht kommen, die sowohl in einem wirtschaftlichen als auch in einem örtlichen Zusammenhang stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002070015.X04

Im RIS seit

20.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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