RS Lvwg 2014/6/30 VGW-141/058/25634/2014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.2014
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

30.06.2014

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung Wien

Norm

VwGVG §27
WMG §21

Rechtssatz

Haben sich während der Leistungsgewährung die Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere die Einkommens- und Vermögenssituation des Hilfeempfängers, geändert, so trifft diesen eine Anzeigepflicht. Verletzt er diese Pflicht und kommt es dadurch zu einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Leistungen, so ist der Hilfeempfänger zur Rückerstattung von Leistungen verpflichtet (vgl. zur Vorgängerbestimmung des § 32 WSHG: VwGH 28.2.2001, Zl. 98/03/0216). Diese Bestimmung ist nach der Rechtsprechung des VwGH demnach so auszulegen, dass jener Teil an Sozialhilfe (Mindestsicherung), der vom Bezieher auf Grund der Verschweigung seiner geänderten Einkommens- oder Vermögensverhältnisse bezogen wurde, nach dieser Bestimmung zurückgefordert werden kann.Haben sich während der Leistungsgewährung die Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere die Einkommens- und Vermögenssituation des Hilfeempfängers, geändert, so trifft diesen eine Anzeigepflicht. Verletzt er diese Pflicht und kommt es dadurch zu einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Leistungen, so ist der Hilfeempfänger zur Rückerstattung von Leistungen verpflichtet vergleiche zur Vorgängerbestimmung des Paragraph 32, WSHG: VwGH 28.2.2001, Zl. 98/03/0216). Diese Bestimmung ist nach der Rechtsprechung des VwGH demnach so auszulegen, dass jener Teil an Sozialhilfe (Mindestsicherung), der vom Bezieher auf Grund der Verschweigung seiner geänderten Einkommens- oder Vermögensverhältnisse bezogen wurde, nach dieser Bestimmung zurückgefordert werden kann.

Schlagworte

Verletzung der Anzeigepflicht; Rückforderung von Mindestsicherung; Prüfungsumfang des Verwaltungsgerichts

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.141.058.25634.2014

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2014
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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