Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
02.07.2014Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FPG §61Rechtssatz
Soweit der Beschwerdeführer beanstandet, die belangte Behörde hätte im angefochtenen Bescheid die bereits getilgten Strafen nicht mehr ansprechen und nur noch die eine nicht getilgte Verurteilung aus dem Jahr 2004 anführen dürfen, ist ihm die höchstgerichtliche Judikatur entgegenzuhalten, wonach eine getilgte Verurteilung zwar nicht für sich allein die Verhängung eines Aufenthaltsverbots auszulösen vermag, zur Beurteilung des Gesamtverhaltens des Fremden, aufgrund dessen die Gefährdungsprognose zu erstellen ist, aber sehr wohl heranzuziehen ist (siehe etwa VwGH vom 2.9.2008, 2006/18/0274).
Schlagworte
Aufenthaltsverbot; Verhalten während der Strafhaft nicht maßgeblich; getilgte Strafen zur Beurteilung des GesamtverhaltensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.151.046.5304.2014Zuletzt aktualisiert am
08.08.2014