Rechtssatznummer
8Entscheidungsdatum
04.07.2014Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §2 Abs1 Z9Anmerkung
VwGH 16.12.2014, Ro 2014/23/0039Rechtssatz
Ein gemeinsamer Haushalt liegt auch dann vor, wenn der Beschwerdeführer mit seiner Ehefrau zusammen mit anderen Personen wohnt, wie hier in der Eigentumswohnung des Vaters der Ehefrau mit ihren Eltern und ihren beiden Brüdern. Daher ist als Maßstab für ein ausreichendes Einkommen der Haushaltsrichtsatz des § 293 Abs. 1 lit. a sublit. aa ASVG heranzuziehen.Ein gemeinsamer Haushalt liegt auch dann vor, wenn der Beschwerdeführer mit seiner Ehefrau zusammen mit anderen Personen wohnt, wie hier in der Eigentumswohnung des Vaters der Ehefrau mit ihren Eltern und ihren beiden Brüdern. Daher ist als Maßstab für ein ausreichendes Einkommen der Haushaltsrichtsatz des Paragraph 293, Absatz eins, Litera a, Sub-Litera, a, a, ASVG heranzuziehen.
Schlagworte
Nachweis von Deutschkenntnissen; Aufzählung der Einrichtungen zur Ausstellung von Sprachdiplomen nicht taxativ; ortsübliche Unterkunft; HaushaltsrichtsatzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.151.082.11434.2014Zuletzt aktualisiert am
23.01.2015