Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
04.07.2014Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §2 Abs1 Z9Anmerkung
VwGH 16.12.2014, Ro 2014/23/0039Rechtssatz
Gegen die Ortsüblichkeit der Unterkunft mit einer Wohnungsgröße von 70m2 für die Schwiegereltern, ihre drei Kinder (darunter die Ehefrau des Beschwerdeführers) und den Beschwerdeführer im … Wiener Gemeindebezirk sind in rechtlicher Hinsicht keine Bedenken entstanden. Die Wohnung verfügt über drei Wohnräume, sodass ein Zusammenleben auf kleinem Raum durch sechs Personen (paarweise) noch möglich erscheint und in etwa dem entspricht, was in einer von weniger Personen belegten, jedoch viel kleineren Wohnung noch üblich ist (vgl. zur nicht generell verneinten Ortsüblichkeit aus der Rechtsprechung des VwGH die zum – insoweit strengeren – Aufenthaltsgesetz ergangenen Erkenntnisse vom 20.8.1999, 97/19/1522, betreffend eine 34m2 große Wohnung für ein Ehepaar und zwei Kleinkinder, sowie vom 2.6.2000, 98/19/0076, betreffend eine 35m2 große Wohnung für ein Ehepaar und ein elfjähriges Kind).Gegen die Ortsüblichkeit der Unterkunft mit einer Wohnungsgröße von 70m2 für die Schwiegereltern, ihre drei Kinder (darunter die Ehefrau des Beschwerdeführers) und den Beschwerdeführer im … Wiener Gemeindebezirk sind in rechtlicher Hinsicht keine Bedenken entstanden. Die Wohnung verfügt über drei Wohnräume, sodass ein Zusammenleben auf kleinem Raum durch sechs Personen (paarweise) noch möglich erscheint und in etwa dem entspricht, was in einer von weniger Personen belegten, jedoch viel kleineren Wohnung noch üblich ist vergleiche zur nicht generell verneinten Ortsüblichkeit aus der Rechtsprechung des VwGH die zum – insoweit strengeren – Aufenthaltsgesetz ergangenen Erkenntnisse vom 20.8.1999, 97/19/1522, betreffend eine 34m2 große Wohnung für ein Ehepaar und zwei Kleinkinder, sowie vom 2.6.2000, 98/19/0076, betreffend eine 35m2 große Wohnung für ein Ehepaar und ein elfjähriges Kind).
Schlagworte
Nachweis von Deutschkenntnissen; Aufzählung der Einrichtungen zur Ausstellung von Sprachdiplomen nicht taxativ; ortsübliche Unterkunft; HaushaltsrichtsatzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.151.082.11434.2014Zuletzt aktualisiert am
23.01.2015