Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
17.07.2014Index
97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §123Rechtssatz
Die Antragstellerin bringt vor, dass es sehr wohl zulässig sei, Kalkulationsfehler unternehmensintern durch Quersubventionierungen auszugleichen. Es würde ausreichen, wenn der angebotene Preis insgesamt kostendeckend sei.
Nach Ansicht des Senates ist mit diesem Vorbringen für die Antragstellerin nichts gewonnen. Die Antragsgegnerin hat ohnedies die Antragstellerin aufgefordert nachzuweisen, dass der Kalkulationsfehler durch kalkulatorische Reserven in richtig kalkulierten Positionen abgedeckt ist. Wäre der Kalkulationsfehler auf diese Weise abgedeckt gewesen, so würde zwar immer noch ein Kalkulationsfehler vorliegen, dieser jedoch nicht in einer Art und Weise auf den Gesamtpreis durchschlagen, dass das Angebot deswegen ausgeschieden werden müsste.
Der Kalkulationsfehler der Antragstellerin beläuft sich jedoch den obigen Sachverhaltsfeststellungen zu Folge auf die irrtümliche Nichtkalkulation von xx.xxx,xx Euro an ausgabenwirksamen Kosten in der Position 34.02.31C betreffend Lieferung von Leichtmetallfenstern. Von diesen nicht kalkulierten Kosten ist nach der ursprünglichen Kalkulation nur ein Teil durch kalkulatorische Reserven abgedeckt. Die Tatsache, dass die Antragstellerin im Zuge der Aufklärung ihre dem Angebot zu Grunde gelegte Kalkulation so geändert hat, dass der Kalkulationsfehler – auf Grund der nachträglichen Änderungen des K-3-Blattes und eines vom Zulieferer nachträglich eingeräumten Nachlasses - nachträglich vollständig abgedeckt ist, muss im Zuge der betriebswirtschaftlichen Erklär- und Nachvollziehbarkeit des ursprünglichen Angebotes außer Betracht bleiben.
Schlagworte
Ausgabenwirksame Kosten; Deckung der Kosten; Nachlass durch den Zulieferer; verspätete Aufklärung; unternehmensinterne Quersubventionierungen; Kalkulationsfehler über unwesentliche Positionen; schlichtes Versehen des Bieters; Kalkulationsfreiheit der Bieter;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.123.077.26442.2014Zuletzt aktualisiert am
10.10.2014