Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
04.08.2014Index
40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Beschwerden eines unter Sachwalterschaft Stehenden sind, wenn sie vom Sachwalter nicht genehmigt wurden, ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen (vgl. VwGH vom 29. Juli 1998, Zl. 98/01/0063).Beschwerden eines unter Sachwalterschaft Stehenden sind, wenn sie vom Sachwalter nicht genehmigt wurden, ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen vergleiche VwGH vom 29. Juli 1998, Zl. 98/01/0063).
Schlagworte
Zurückweisung der Beschwerde eines unter Sachwalterschaft StehendenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.102.013.27856.2014Zuletzt aktualisiert am
17.09.2014