RS Lvwg 2014/8/4 VGW-102/013/27856/2014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.08.2014
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

04.08.2014

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Beschwerden eines unter Sachwalterschaft Stehenden sind, wenn sie vom Sachwalter nicht genehmigt wurden, ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen (vgl. VwGH vom 29. Juli 1998, Zl. 98/01/0063).Beschwerden eines unter Sachwalterschaft Stehenden sind, wenn sie vom Sachwalter nicht genehmigt wurden, ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen vergleiche VwGH vom 29. Juli 1998, Zl. 98/01/0063).

Schlagworte

Zurückweisung der Beschwerde eines unter Sachwalterschaft Stehenden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.102.013.27856.2014

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2014
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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