Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
29.08.2014Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §4Rechtssatz
Der Verweis in § 3 VwGVG bezieht lediglich sich auf die Z 1, 2 und 3 AVG, jedoch nicht auf dessen Einleitungssatz. Abweichende Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit in Materiengesetzen, haben somit auf die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte keinen Einfluss (vgl. Schmied/Schweiger: Das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten erster Instanz 2014, S 33ff.).Der Verweis in Paragraph 3, VwGVG bezieht lediglich sich auf die Ziffer eins, 2 und 3 AVG, jedoch nicht auf dessen Einleitungssatz. Abweichende Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit in Materiengesetzen, haben somit auf die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte keinen Einfluss vergleiche Schmied/Schweiger: Das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten erster Instanz 2014, S 33ff.).
Schlagworte
örtliche Zuständigkeit; Unzuständigkeit; Änderung des Hauptwohnsitzes des BeschwerdeführersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.151.V.080.27050.2014Zuletzt aktualisiert am
18.09.2014