Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
29.08.2014Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §4Rechtssatz
Dass eine Änderung des Hauptwohnsitzes, als zuständigkeitsbegründendes Element für die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nach Beschwerdeerhebung nicht mehr maßgeblich sein soll, lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut, noch den Materialien entnehmen.
Schlagworte
örtliche Zuständigkeit; Unzuständigkeit; Änderung des Hauptwohnsitzes des BeschwerdeführersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.151.V.080.27050.2014Zuletzt aktualisiert am
18.09.2014