Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
22.09.2014Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §24 Abs1Rechtssatz
Zum Vorbringen der Rechtsmittelwerberin im Verfahren vor der belangten Behörde, dass sie in Peru familiäre Probleme gehabt hätte und ihre Mutter schwer krank gewesen sei, ist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach psychische Belastungen durch den Tod oder die Erkrankung eines Familienmitglieds nicht unter den Tatbestand des § 64 Abs. 3 NAG fallen (vgl. VwGH vom 13. Dezember 2011, Zl. 2011/22/0274; VwGH vom 18. März 2010, Zl. 2009/22/0129 u.a.).Zum Vorbringen der Rechtsmittelwerberin im Verfahren vor der belangten Behörde, dass sie in Peru familiäre Probleme gehabt hätte und ihre Mutter schwer krank gewesen sei, ist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach psychische Belastungen durch den Tod oder die Erkrankung eines Familienmitglieds nicht unter den Tatbestand des Paragraph 64, Absatz 3, NAG fallen vergleiche VwGH vom 13. Dezember 2011, Zl. 2011/22/0274; VwGH vom 18. März 2010, Zl. 2009/22/0129 u.a.).
Schlagworte
Verlängerungsantrag Studierender; Ergänzungsprüfung nicht den Semesterstunden gleichzuhalten, welche für die Absolvierung der inskribierten Studienrichtung erlangt werdenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.151.081.27675.2014Zuletzt aktualisiert am
02.10.2014