Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
08.10.2014Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VwGVG §14 Abs1Rechtssatz
Soweit die belangte Behörde ausführte, dass ein rechtsbindender Schenkungsvertrag nicht vorgelegt werden konnte, ist anzumerken, dass eine Schenkung mit der Übergabe – hier in Form der Überweisung des Geldbetrags auf das Konto des Herrn S. D. - rechtswirksam wird (vgl. § 943 ABGB; OGH vom 25. April 1991, Zl. 8 Ob 560/90).Soweit die belangte Behörde ausführte, dass ein rechtsbindender Schenkungsvertrag nicht vorgelegt werden konnte, ist anzumerken, dass eine Schenkung mit der Übergabe – hier in Form der Überweisung des Geldbetrags auf das Konto des Herrn S. D. - rechtswirksam wird vergleiche Paragraph 943, ABGB; OGH vom 25. April 1991, Zl. 8 Ob 560/90).
Schlagworte
Beurteilung, ob eine ortsübliche Unterkunft vorliegt; Rückgriff auf statistische Erhebungen; kein Nachweis von Sprachkenntnissen; geschenktes Sparguthaben; ausreichende finanzielle MittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.151.081.27469.2014Zuletzt aktualisiert am
30.10.2014