RS Lvwg 2014/10/14 VGW-141/053/3927/2014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.2014
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

14.10.2014

Index

L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung Wien

Norm

WMG §4
WMG §6
WMG §14
WMG §15

Rechtssatz

Die in § 14 Abs.2 WMG enthaltene Aufzählung von Ausnahmen von der Verpflichtung zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft ist aufgrund des eindeutigen, keinen Hinweis auf eine bloß beispielhafte Aufzählung enthaltenden Wortlautes - auf den nach der Rechtsprechung des VwGH (GZ 2010/17/0261, 2007/11/0079, 2002/02/0186, 2000/03/0026 ua.) bei der Prüfung der Art von Aufzählungen abzustellen ist -  taxativ.Die in Paragraph 14, Absatz 2, WMG enthaltene Aufzählung von Ausnahmen von der Verpflichtung zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft ist aufgrund des eindeutigen, keinen Hinweis auf eine bloß beispielhafte Aufzählung enthaltenden Wortlautes - auf den nach der Rechtsprechung des VwGH (GZ 2010/17/0261, 2007/11/0079, 2002/02/0186, 2000/03/0026 ua.) bei der Prüfung der Art von Aufzählungen abzustellen ist -  taxativ.

Schlagworte

Aufzählung von Ausnahmen von der Verpflichtung zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft taxativ; „Beurlaubung“ im WMG nicht vorgesehen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.141.053.3927.2014

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2014
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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