Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
14.10.2014Index
L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung WienNorm
WMG §4Rechtssatz
Die in § 14 Abs.2 WMG enthaltene Aufzählung von Ausnahmen von der Verpflichtung zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft ist aufgrund des eindeutigen, keinen Hinweis auf eine bloß beispielhafte Aufzählung enthaltenden Wortlautes - auf den nach der Rechtsprechung des VwGH (GZ 2010/17/0261, 2007/11/0079, 2002/02/0186, 2000/03/0026 ua.) bei der Prüfung der Art von Aufzählungen abzustellen ist - taxativ.Die in Paragraph 14, Absatz 2, WMG enthaltene Aufzählung von Ausnahmen von der Verpflichtung zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft ist aufgrund des eindeutigen, keinen Hinweis auf eine bloß beispielhafte Aufzählung enthaltenden Wortlautes - auf den nach der Rechtsprechung des VwGH (GZ 2010/17/0261, 2007/11/0079, 2002/02/0186, 2000/03/0026 ua.) bei der Prüfung der Art von Aufzählungen abzustellen ist - taxativ.
Schlagworte
Aufzählung von Ausnahmen von der Verpflichtung zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft taxativ; „Beurlaubung“ im WMG nicht vorgesehenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.141.053.3927.2014Zuletzt aktualisiert am
16.10.2014