RS Lvwg 2014/10/24 VGW-111/V/077/29527/2014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2014
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

24.10.2014

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs1
VwGVG §8
  1. AVG § 73 heute
  2. AVG § 73 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018
  3. AVG § 73 gültig von 01.01.2014 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. AVG § 73 gültig von 20.04.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2002
  5. AVG § 73 gültig von 01.01.1999 bis 19.04.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  6. AVG § 73 gültig von 01.07.1995 bis 31.12.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995
  7. AVG § 73 gültig von 01.02.1991 bis 30.06.1995

Anmerkung

VwGH vom 23.6.2015, Ro 2015/05/0011

Rechtssatz

Erst mit 26.6.2014 ist die Zuständigkeit zur Entscheidung über den Antrag auf Baubewilligung wieder vollständig auf die Magistratsabteilung 37 übergegangen. Die Zeit zwischen Verkündung und Ausfertigung des Beschlusses, also zwischen 6.6.2014 und 26.6.2014 kann nach Ansicht des Gerichtes für den Wiederbeginn des Laufes der Entscheidungsfrist deswegen außer Betracht bleiben, weil in dieser Zeit noch eine für den Beginn des Fristenlaufes entscheidende Zuständigkeit beim Gericht geblieben ist, nämlich die Zuständigkeit, den Beschluss schriftlich auszufertigen. Für die schriftliche Ausfertigung des Beschlusses hat das Gericht noch die Akten des Verwaltungsverfahrens benötigt und fehlten der Magistratsabteilung 37 für die Fortsetzung des Verfahrens noch sowohl die Akten des Verwaltungsverfahrens als auch die schriftliche Ausfertigung des Beschlusses, weshalb die mündliche Verkündung für den Wiederbeginn der Entscheidungsfrist nicht ausschlaggebend ist.

Schlagworte

Bescheid der Behörde nicht rechtswirksam zugestellt; Entscheidungspflicht endete aber mit Weiterleitung der Beschwerde an das Verwaltungsgericht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.111.V.077.29527.2014

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2015
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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