Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
07.11.2014Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §3 Abs1Rechtssatz
Die sozialversicherungsrechtliche Anmeldung ist gesetzlich zwingend vor Arbeitsantritt zu erstatten und bildet deshalb für sich allein keinen hinreichenden Beweis dafür, dass es tatsächlich zur Beschäftigung des Arbeitnehmers gekommen ist.
Schlagworte
Einstellung mangels Tatbestandsverwirklichung; arbeitsmarktrechtliche Bewilligung nur bei tatsächlicher Beschäftigung eines AusländersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.041.046.28654.2014Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015