RS Lvwg 2014/12/2 VGW-141/053/5803/2014

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Veröffentlicht am 02.12.2014
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

02.12.2014

Index

L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung Wien

Norm

WMG §7

Anmerkung

VwGH v. 28.10.2015, Ra 2015/10/0001

Rechtssatz

Der Begriff der "Bedarfsgemeinschaft" nach § 7 WMG setzt per se nicht voraus, dass eines, mehrere oder alle ihrer Mitglieder hilfsbedürftig sein müssen.Der Begriff der "Bedarfsgemeinschaft" nach Paragraph 7, WMG setzt per se nicht voraus, dass eines, mehrere oder alle ihrer Mitglieder hilfsbedürftig sein müssen.

Schlagworte

eine Person kann nicht Mitglied mehrerer Bedarfsgemeinschaften sein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.141.053.5803.2014

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2016
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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