Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
02.12.2014Index
L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung WienNorm
WMG §7Anmerkung
VwGH v. 28.10.2015, Ra 2015/10/0001Rechtssatz
Der Begriff der "Bedarfsgemeinschaft" nach § 7 WMG setzt per se nicht voraus, dass eines, mehrere oder alle ihrer Mitglieder hilfsbedürftig sein müssen.Der Begriff der "Bedarfsgemeinschaft" nach Paragraph 7, WMG setzt per se nicht voraus, dass eines, mehrere oder alle ihrer Mitglieder hilfsbedürftig sein müssen.
Schlagworte
eine Person kann nicht Mitglied mehrerer Bedarfsgemeinschaften seinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.141.053.5803.2014Zuletzt aktualisiert am
24.03.2016