Rechtssatznummer
15Entscheidungsdatum
09.12.2014Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §26Rechtssatz
Gemäß § 26 letzter Halbsatz NAG hat die Abweisung des Zweckänderungsantrags keine Auswirkung auf das bestehende Aufenthaltsrecht. Der Beschwerdeführer hält sich daher bis zum Abschluss des von der belangten Behörde fortzuführenden Verfahrens über die ebenfalls beantragte Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung, über die noch nicht entschieden wurde, gemäß § 24 Abs. 1 Satz 3 NAG weiterhin rechtmäßig im Bundesgebiet auf.Gemäß Paragraph 26, letzter Halbsatz NAG hat die Abweisung des Zweckänderungsantrags keine Auswirkung auf das bestehende Aufenthaltsrecht. Der Beschwerdeführer hält sich daher bis zum Abschluss des von der belangten Behörde fortzuführenden Verfahrens über die ebenfalls beantragte Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung, über die noch nicht entschieden wurde, gemäß Paragraph 24, Absatz eins, Satz 3 NAG weiterhin rechtmäßig im Bundesgebiet auf.
Schlagworte
Abweisung des Zweckänderungsantrags keine Auswirkung auf bestehendes AufenthaltsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.151.082.10716.2014Zuletzt aktualisiert am
10.02.2015