Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
10.12.2014Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §46 Abs1Rechtssatz
Es ist darauf hinzuweisen, dass es grundsätzlich als unglaubwürdig erscheint, dass Eltern sich in einem fremden Staat niederlassen und dabei beabsichtigen ihre unmündig minderjährigen Kinder dauerhaft in ihrem Heimatland zu belassen. Vielmehr wird in der Regel davon auszugehen sein, dass sich in einem fremden Staat niederlassende Eltern den Nachzug ihrer minderjährigen, insbesondere unmündigen Kinder zum ehestmöglichen Zeitpunkt anstreben. Es ist daher in solchen Fallkonstellationen von der Behörde zu überprüfen, ob das Belassen der minderjährigen Kinder im Ausland durch zuwanderungswillige Eltern tatsächlich für den Zeitraum der Befristung des Aufenthaltstitels beabsichtigt ist, wobei hierfür durch die Behörde liquide Beweismittel wie etwa Internatsbesuchsbestätigungen oder Nachweise einer bereits seit längerer Zeit bestehenden Fremdbetreuung einzufordern wären.
Schlagworte
Abweisung; Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot - Karte plus“; Belassen der minderjährigen Kinder im Ausland durch zuwanderungswillige ElternEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.151.V.081.27678.2014Zuletzt aktualisiert am
16.12.2014