Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
11.12.2014Index
L72009 Beschaffung Vergabe WienNorm
WVRG 2014 §7 Abs1Rechtssatz
Die Antragstellerin hat das Referenzprojekt „B.“ bereits in der Vergangenheit abgeschlossen gehabt, lediglich die konkrete Bestätigung darüber fehlte. Mit der bloßen Nachreichung dieser Bestätigung kann für die Antragstellerin keine relevante Verbesserung ihrer materiellen Wettbewerbsstellung einhergehen.
Schlagworte
behebbare Mängel, Nachreichen fehlender Nachweise, Möglichkeit einer Verbesserung der materiellen WettbewerbsstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2014:VGW.123.061.30756.2014Zuletzt aktualisiert am
23.09.2015