RS Vwgh 2004/9/28 2002/14/0035

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Veröffentlicht am 28.09.2004
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2
BAO §183 Abs4
BAO §276

Rechtssatz

Das Finanzamt hat den Nachweis der rechtzeitigen Einbringung eines Vorlageantrages durch eine Ablichtung einer Seite des Postbuches des steuerlichen Vertreters des Abgabepflichtigen als erbracht angesehen. Es wäre Aufgabe der Abgabenbehörde zweiter Instanz gewesen, wenn sie weitere Nachweise für die rechtzeitige Einbringung des Antrages für erforderlich hielt, den Abgabepflichtigen zu einer Nachweisführung aufzufordern. Indem sie dies unterlassen hat, hat sie gegen das im Verfahren nach der BAO geltende Überraschungsverbot (Hinweis E 26. Mai 1999, 98/13/0138) verstoßen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002140035.X04

Im RIS seit

19.07.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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