Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
08.01.2015Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §8 Abs1 Z2Rechtssatz
Das Vorliegen einer Ausweisung stellt – anders als bei Vorliegen einer Rückkehrentscheidung oder eines Rückkehr- bzw. eines Aufenthaltsverbotes iS des § 11 Abs. 1 Z 1 und 2 NAG kein einer Interessensabwägung unzugängliches Erteilungshindernis dar, wie sich zwanglos aus § 11 Abs. 3 NAG ergibt (vgl. auch VwGH 14.3.2013, 2012/22/0185).Das Vorliegen einer Ausweisung stellt – anders als bei Vorliegen einer Rückkehrentscheidung oder eines Rückkehr- bzw. eines Aufenthaltsverbotes iS des Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer eins und 2 NAG kein einer Interessensabwägung unzugängliches Erteilungshindernis dar, wie sich zwanglos aus Paragraph 11, Absatz 3, NAG ergibt vergleiche auch VwGH 14.3.2013, 2012/22/0185).
Schlagworte
Ausweisung ist kein unzugängliches ErteilungshindernisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.151.V.059.34087.2014Zuletzt aktualisiert am
22.01.2015