Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
30.01.2015Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art 132Rechtssatz
Den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs liegt seine ständige Rechtsprechung zu Grunde, wonach ein Einstellungsfall (wegen Gegenstandslosigkeit) gemäß § 33 Abs. 1 VwGG vorliegt, wenn der Beschwerdeführer bzw. nunmehr Revisionswerber kein rechtliches Interesse mehr an einer Sachentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hat (vgl. die Beschlüsse des VwGH vom 13.5.2005, 2004/02/0386, zur Rechtslage vor dem 1.1.2014, und 12.8.2014, Ro 2014/06/0049, zur Rechtslage seit dem 1.1.2014). Ein rechtliches Interesse wird verneint, wenn die Erreichung des Verfahrenszieles für den Rechtsmittelwerber keinen objektiven Nutzen (mehr) hat, die im Rechtsmittel aufgeworfenen Rechtsfragen also nur (mehr) theoretische Bedeutung haben (vgl. den Beschluss des VwGH vom 13.12.2010, 2009/10/0050, und 27.3.2014, 2011/10/0100).Den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs liegt seine ständige Rechtsprechung zu Grunde, wonach ein Einstellungsfall (wegen Gegenstandslosigkeit) gemäß Paragraph 33, Absatz eins, VwGG vorliegt, wenn der Beschwerdeführer bzw. nunmehr Revisionswerber kein rechtliches Interesse mehr an einer Sachentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hat vergleiche die Beschlüsse des VwGH vom 13.5.2005, 2004/02/0386, zur Rechtslage vor dem 1.1.2014, und 12.8.2014, Ro 2014/06/0049, zur Rechtslage seit dem 1.1.2014). Ein rechtliches Interesse wird verneint, wenn die Erreichung des Verfahrenszieles für den Rechtsmittelwerber keinen objektiven Nutzen (mehr) hat, die im Rechtsmittel aufgeworfenen Rechtsfragen also nur (mehr) theoretische Bedeutung haben vergleiche den Beschluss des VwGH vom 13.12.2010, 2009/10/0050, und 27.3.2014, 2011/10/0100).
Schlagworte
Vorläufige Suspendierung; Zuständigkeit; rechtliches Interesse an einer Sachentscheidung; Klaglosstellung des Beschwerdeführers; Verjährung im Disziplinar- und SuspendierungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.171.082.30416.2014Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015