Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
30.01.2015Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §2 Abs1 Z9Rechtssatz
Der Begriff des „Familienangehörigen“ im Sinn des beantragten Titels wird im § 2 Abs. 1 Z 9 NAG definiert. Im gegenständlichen Fall liegt eine Familienangehörigkeit im Sinn dieser Bestimmung nicht mehr vor, da der BF von seiner Ehefrau rechtskräftig geschieden ist.Der Begriff des „Familienangehörigen“ im Sinn des beantragten Titels wird im Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 9, NAG definiert. Im gegenständlichen Fall liegt eine Familienangehörigkeit im Sinn dieser Bestimmung nicht mehr vor, da der BF von seiner Ehefrau rechtskräftig geschieden ist.
Schlagworte
Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“; geschiedener Ehegatte kein Familienangehöriger; gesundheitliche Beeinträchtigung des BeschwerdeführersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.151.V.074.21460.2014Zuletzt aktualisiert am
12.02.2015