RS Lvwg 2015/2/10 VGW-021/051/24637/2014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.2015
beobachten
merken

Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

10.02.2015

Index

50/01 Gewerbeordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Nimmt ein Kontrollorgan von sich aus aufgrund einer für ihn offensichtlichen Inkompetenz eines Ansprechpartners davon Abstand, dezidiert die Vorlage der Unterlagen zu verlangen, weil er davon ausgeht, dass diese von der Gewerbebehörde vom Unternehmen schriftlich angefordert werden, liegt eine Übertretung derartiger Auflagen noch nicht vor.

Schlagworte

Einstellung mangels hinreichend sicherer Feststellungen zu Auflageverstößen; keine dezidierte behördliche Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.021.051.24637.2014

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2015
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten