RS Vwgh 2004/9/28 2000/14/0172

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.2004
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §48;

Rechtssatz

Auch wenn laut Hinweis des Abgabepflichtigen einige Staaten einen Anrechnungsvortrag gewähren, lässt dies nicht erkennen, dass eine bestimmte Vorgangsweise in der Anrechnung ausländischer Steuern international üblich geworden und solcherart die Herstellung von Gegenrecht im Sinne des § 48 BAO "erforderlich" ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000140172.X05

Im RIS seit

22.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten