RS Vwgh 2004/9/28 2001/14/0164

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Veröffentlicht am 28.09.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs3;
UStG 1994 §2 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung ist unter "Müll" eine Sammelbezeichnung für feste Abfallstoffe verschiedener Herkunft zu verstehen (Hinweis E 18. September 1978, 2416/77). Kompostierbare Bioabfälle sind damit zweifellos erfasst.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Müll

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001140164.X01

Im RIS seit

22.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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