Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
27.02.2015Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG §10Rechtssatz
Wenn sich der nicht gesicherte Lebensunterhalt und der Bezug von Sozialhilfeleistungen eines Elternteils im gemeinsamen Haushalt nach der Rechtslage und Rechtsprechung ohne ihr Zutun nachteilig auf minderjährige Einbürgerungswerber auswirkt, ist aus Sicht des Verwaltungsgerichts Wien nicht schlüssig, dass im Umkehrschluss eine den Elternteil begünstigende Ausnahmebestimmung im Sinne des § 10 Abs. 1b StbG bei der Minderjährigen nicht schlagend werden soll. Bei der Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 1b StbG handelt es sich ausschließlich um eine mit der Voraussetzung des gesicherten Lebensunterhalt im Zusammenhang stehende Regelung, dadurch werden sonstige persönliche Einbürgerungsvoraussetzungen der minderjährigen Einbürgerungswerberin nicht berührt.Wenn sich der nicht gesicherte Lebensunterhalt und der Bezug von Sozialhilfeleistungen eines Elternteils im gemeinsamen Haushalt nach der Rechtslage und Rechtsprechung ohne ihr Zutun nachteilig auf minderjährige Einbürgerungswerber auswirkt, ist aus Sicht des Verwaltungsgerichts Wien nicht schlüssig, dass im Umkehrschluss eine den Elternteil begünstigende Ausnahmebestimmung im Sinne des Paragraph 10, Absatz eins b, StbG bei der Minderjährigen nicht schlagend werden soll. Bei der Ausnahmeregelung des Paragraph 10, Absatz eins b, StbG handelt es sich ausschließlich um eine mit der Voraussetzung des gesicherten Lebensunterhalt im Zusammenhang stehende Regelung, dadurch werden sonstige persönliche Einbürgerungsvoraussetzungen der minderjährigen Einbürgerungswerberin nicht berührt.
Schlagworte
Verleihung der Staatsbürgerschaft an minderjährige Asylberechtigte; Ausnahme vom Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes; Bezug von Sozialhilfeleistungen als nicht zu vertretender GrundEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.151.080.34242.2014Zuletzt aktualisiert am
19.03.2015