Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
03.03.2015Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG §10Rechtssatz
Wenn der nicht gesicherte Lebensunterhalt und der Bezug von Sozialhilfeleistungen eines Elternteils im gemeinsamen Haushalt nach der Rechtslage und Rechtsprechung die Verleihung der Staatsbürgerschaft gemäß § 10 Abs. 1 Z 7 StbG an dem minderjährigen Einbürgerungswerber ausschließen, ist aus Sicht des Verwaltungsgerichts Wien nicht schlüssig, dass umgekehrt eine den Elternteil (Kindesvater) hinsichtlich der Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 7 und Abs. 5 StbG begünstigende Ausnahmebestimmung im Sinne des § 10 Abs. 1b StbG bei der Prüfung eben dieser Einbürgerungsvoraussetzung beim minderjährigen Beschwerdeführer nicht zum Tragen kommen soll. Sonstige, vom Beschwerdeführer zu erfüllende Einbürgerungsvoraussetzungen werden dadurch nicht berührt.Wenn der nicht gesicherte Lebensunterhalt und der Bezug von Sozialhilfeleistungen eines Elternteils im gemeinsamen Haushalt nach der Rechtslage und Rechtsprechung die Verleihung der Staatsbürgerschaft gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 7, StbG an dem minderjährigen Einbürgerungswerber ausschließen, ist aus Sicht des Verwaltungsgerichts Wien nicht schlüssig, dass umgekehrt eine den Elternteil (Kindesvater) hinsichtlich der Voraussetzungen des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 7 und Absatz 5, StbG begünstigende Ausnahmebestimmung im Sinne des Paragraph 10, Absatz eins b, StbG bei der Prüfung eben dieser Einbürgerungsvoraussetzung beim minderjährigen Beschwerdeführer nicht zum Tragen kommen soll. Sonstige, vom Beschwerdeführer zu erfüllende Einbürgerungsvoraussetzungen werden dadurch nicht berührt.
Schlagworte
Verleihung der Staatsbürgerschaft an minderjährigen EU-Bürger; Ausnahme vom Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes; Bezug von Sozialhilfeleistungen als nicht zu vertretender GrundEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.151.080.33041.2014Zuletzt aktualisiert am
23.03.2015