Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
03.03.2015Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG §10Rechtssatz
Die Abweisung des Staatsbürgerschaftsantrages des Beschwerdeführers lässt sich nicht aus dem vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 10 Abs. 1 Z 7 und Abs. 5 StbG verfolgten Zweck der Vermeidung von finanziellen Belastungen der Gebietskörperschaften in Folge der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an den Beschwerdeführer begründen.Die Abweisung des Staatsbürgerschaftsantrages des Beschwerdeführers lässt sich nicht aus dem vom Gesetzgeber mit der Regelung des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 7 und Absatz 5, StbG verfolgten Zweck der Vermeidung von finanziellen Belastungen der Gebietskörperschaften in Folge der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an den Beschwerdeführer begründen.
Art. 4 Abs. 3 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung, BGBl. I 96/2010, sieht einen Rechtsanspruch auf Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung für diese Personen vor, die zum dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind. Dazu gehören jedenfalls österreichische Staatsangehörige einschließlich ihrer Familienangehörigen sowie EU-Bürger. Diese Personen haben somit unabhängig von der Verleihung der Staatsbürgerschaft gesetzlich geregelten Zugang zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung, sodass eine entsprechende finanzielle Belastung unabhängig von der Verleihung der Staatsbürgerschaft eintritt.Artikel 4, Absatz 3, der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15 a, B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Bundesgesetzblatt Teil eins, 96 aus 2010,, sieht einen Rechtsanspruch auf Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung für diese Personen vor, die zum dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind. Dazu gehören jedenfalls österreichische Staatsangehörige einschließlich ihrer Familienangehörigen sowie EU-Bürger. Diese Personen haben somit unabhängig von der Verleihung der Staatsbürgerschaft gesetzlich geregelten Zugang zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung, sodass eine entsprechende finanzielle Belastung unabhängig von der Verleihung der Staatsbürgerschaft eintritt.
Schlagworte
Verleihung der Staatsbürgerschaft an minderjährigen EU-Bürger; Ausnahme vom Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes; Bezug von Sozialhilfeleistungen als nicht zu vertretender GrundEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.151.080.33041.2014Zuletzt aktualisiert am
23.03.2015