Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
03.03.2015Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG §10Rechtssatz
Das Verwaltungsgericht Wien vertritt die Ansicht, dass dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden kann, dass er einerseits minderjährigen, nicht selbst erwerbsfähigen Kindern österreichischer Staatsbürger gemäß § 12 Abs. 1 Z 3 StbG einen Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft einräumt, anderseits im Fall der unverschuldeten Erwerbsunfähigkeit der Unterhaltspflichtigen gemäß § 10 Abs. 1b StbG Kinder dennoch auf Dauer, so jedenfalls mindestens bis zu ihrer Selbsterhaltungsfähigkeit, von der österreichischen Staatsbürgerschaft ausschließen will. Bei einer solchen Auslegung käme grundsätzlich eine Verleihung oder Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an noch minderjährige Kinder österreichischer Eltern mit nicht zu vertretender Erwerbseinschränkung nicht in Betracht.Das Verwaltungsgericht Wien vertritt die Ansicht, dass dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden kann, dass er einerseits minderjährigen, nicht selbst erwerbsfähigen Kindern österreichischer Staatsbürger gemäß Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 3, StbG einen Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft einräumt, anderseits im Fall der unverschuldeten Erwerbsunfähigkeit der Unterhaltspflichtigen gemäß Paragraph 10, Absatz eins b, StbG Kinder dennoch auf Dauer, so jedenfalls mindestens bis zu ihrer Selbsterhaltungsfähigkeit, von der österreichischen Staatsbürgerschaft ausschließen will. Bei einer solchen Auslegung käme grundsätzlich eine Verleihung oder Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an noch minderjährige Kinder österreichischer Eltern mit nicht zu vertretender Erwerbseinschränkung nicht in Betracht.
Schlagworte
Verleihung der Staatsbürgerschaft an minderjährigen EU-Bürger; Ausnahme vom Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes; Bezug von Sozialhilfeleistungen als nicht zu vertretender GrundEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.151.080.33041.2014Zuletzt aktualisiert am
23.03.2015