Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
17.03.2015Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §11 Abs2 Z2Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs obliegt es dem Fremden, initiativ und untermauert durch entsprechende Bescheinigungsmittel einen Rechtsanspruch auf eine ortsübliche Unterkunft nachzuweisen (vgl. zuletzt das Erkenntnis des VwGH vom 9.9.2014, Ro 2014/22/0032).Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs obliegt es dem Fremden, initiativ und untermauert durch entsprechende Bescheinigungsmittel einen Rechtsanspruch auf eine ortsübliche Unterkunft nachzuweisen vergleiche zuletzt das Erkenntnis des VwGH vom 9.9.2014, Ro 2014/22/0032).
Schlagworte
Abweisung des Aufenthaltstitels Rot-Weiß-Rot Karte; Haupt- und Eventualantrag; fehlender Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft; Ersatz der Barauslagen für nichtamtliche DolmetscherinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.151.082.33076.2014Zuletzt aktualisiert am
12.05.2015