RS Vwgh 2004/9/28 2000/14/0094

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Veröffentlicht am 28.09.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §47 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/14/0089 E 13. September 1988 RS 7 (hier ohne ersten Satz)

Stammrechtssatz

Ein wesentliches Kriterium der nichtselbständigen Tätigkeit iSd Einkommensteuerrechtes ist in der sich in der persönlichen Abhängigkeit äußernden Weisungsgebundenheit zu erblicken, die durch weitgehende Unterordnung gekennzeichnet ist und zu einer weitreichenden Ausschaltung der eigenen Bestimmungsfreiheit führt. Hievon muß das sachliche bzw technische Weisungsrecht unterschieden werden, das im Rahmen eines Werkvertrages ausgeübt wird, und das sich lediglich auf die vereinbarte Werkleistung bezieht und damit nur auf den Arbeitserfolg gerichtet ist, während das persönliche Weisungsrecht einen Zustand wirtschaftlicher Abhängigkeit und persönlicher Gebundenheit hervorruft.

*

E 13.9.1988, 88/14/0089 #7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000140094.X01

Im RIS seit

12.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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