RS Vwgh 2004/9/28 2001/14/0029

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Veröffentlicht am 28.09.2004
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz
82/06 Krankenanstalten

Norm

KAG 1957 §3;
KAKuG 2001 §3;
UStG 1994 §10 Abs2 Z15;

Rechtssatz

Was unter dem Begriff der "Kranken- und Pflegeanstalt" zu verstehen ist, ergibt sich - wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 14. Dezember 1987, 86/15/0026, VwSlg 6278 F/1987, ausgeführt hat - aus dem Krankenanstaltengesetz (KAG, in der Stammfassung BGBl. Nr. 1/1957, seit BGBl. I Nr. 65/2002 Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz). Begünstigt iSd § 10 Abs 2 Z 15 UStG 1994 sind nur Anstalten, die nicht bloß in der Form von Krankenanstalten schlechthin betrieben werden, sondern denen auch die Rechtsstellung von Krankenanstalten iSd KAG zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001140029.X02

Im RIS seit

22.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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