RS Lvwg 2015/3/25 VGW-031/082/23174/2014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.2015
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

25.03.2015

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §54b
VStG §24
AVG §68 Abs1
  1. VStG § 24 heute
  2. VStG § 24 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018
  3. VStG § 24 gültig von 01.01.2014 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VStG § 24 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009
  5. VStG § 24 gültig von 20.04.2002 bis 25.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2002
  6. VStG § 24 gültig von 01.01.1999 bis 19.04.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  7. VStG § 24 gültig von 01.07.1995 bis 31.12.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 620/1995
  8. VStG § 24 gültig von 01.02.1991 bis 30.06.1995

Rechtssatz

Konkret ist daher zu prüfen, ob zwischen der rechtskräftigen Abweisung des Antrags auf Zahlungserleichterung mit Bescheid vom 5.12.2013 und dem angefochtenen Zurückweisungsbescheid vom 30.1.2014 – beide Bescheide wurden der Beschwerdeführerin wirksam zugestellt – eine maßgebliche Änderung des Sachverhalts eingetreten ist (eine Änderung der Zahlungserleichterungen regelnden Rechtslage ist nicht erfolgt). Der zurückgewiesene verfahrenseinleitende Antrag der Beschwerdeführerin vom 17.12.2013 oder jener Antrag in ihrem als Beschwerde anzusehenden E Mail vom 11.2.2014 sind somit nicht unmittelbar der sachliche Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens. Das Verwaltungsgericht Wien hat also nicht darüber zu befinden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zahlungserleichterung bei Abweisung oder Zurückweisung der darauf gerichteten Anträge der Beschwerdeführerin zu Unrecht als nicht erfüllt angesehen wurden oder ob diese Voraussetzungen heute vorliegen würden oder nicht.

Schlagworte

Ansuchen auf Zahlungserleichterung; Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.031.082.23174.2014

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2015
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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