Rechtssatznummer
6Entscheidungsdatum
25.03.2015Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §54bRechtssatz
Aus der Zahlung von früheren Geldstrafen in geringerer Höhe bei einem unverändert unter dem Existenzminimum liegenden Gesamteinkommen kann nicht auf die Fähigkeit zur künftigen Zahlung von weiteren (höheren) Strafen in mehreren Teilbeträgen über einen längeren Zeitraum und damit auf einen wesentlich geänderten Sachverhalt im Hinblick auf die Voraussetzungen zur Gewährung von Zahlungserleichterungen geschlossen werden.
Schlagworte
Ansuchen auf Zahlungserleichterung; Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.031.082.23174.2014Zuletzt aktualisiert am
13.05.2015