RS Vwgh 2004/9/28 2004/14/0014

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Veröffentlicht am 28.09.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §82;
FinStrG §83;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/15/0217 E 28. Februar 2002 RS 2

Stammrechtssatz

In der Begründung des Einleitungsbescheides ist dazulegen, von welchem Sachverhalt die Finanzstrafbehörde ausgegangen ist und welches schuldhafte Verhalten dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Aus der Begründung muss sich ergeben, dass die Annahme der Wahrscheinlichkeit solcher Umstände gerechtfertigt ist, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (Hinweis E 19. Dezember 2000, 2000/14/0104).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004140014.X02

Im RIS seit

05.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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