Rechtssatznummer
12Entscheidungsdatum
20.05.2015Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §61Rechtssatz
Verfahrenshilfeanträge sind an sich nicht fristgebunden. Allerdings unterbricht nur ein rechtzeitig gestellter Antrag die Revisionsfrist gemäß § 26 Abs. 3 VwGG. Da – wie im Beschluss näher ausgeführt dargestellt – die Einbringungsstelle für Verfahrenshilfeanträge verschieden ist, je nachdem in welchem Umfang Verfahrenshilfe begehrt wird und ob eine ordentliche oder eine außerordentliche Revision verfasst werden soll, ist bei der Adressierung des Verfahrenshilfeantrags besondere Sorgfalt geboten (vgl. Lehofer, ÖJZ 2014/79, 485 (486)). Das Verwaltungsgericht Wien hat den hier relevanten Beschluss in seiner Entscheidung vom 30.1.2015 in einem Schriftstück zusammen mit einem Erkenntnis in zwei den Antragsteller betreffenden Beschwerdeverfahren erlassen. Der rechtsfreundliche Vertreter des Antragstellers war an beiden Verfahren beteiligt und vertretungsbefugt, sodass ihm die jeweiligen inhaltlichen Zusammenhänge der beiden (Suspendierungs )Verfahren auch erkennbar gewesen sein mussten.Verfahrenshilfeanträge sind an sich nicht fristgebunden. Allerdings unterbricht nur ein rechtzeitig gestellter Antrag die Revisionsfrist gemäß Paragraph 26, Absatz 3, VwGG. Da – wie im Beschluss näher ausgeführt dargestellt – die Einbringungsstelle für Verfahrenshilfeanträge verschieden ist, je nachdem in welchem Umfang Verfahrenshilfe begehrt wird und ob eine ordentliche oder eine außerordentliche Revision verfasst werden soll, ist bei der Adressierung des Verfahrenshilfeantrags besondere Sorgfalt geboten vergleiche Lehofer, ÖJZ 2014/79, 485 (486)). Das Verwaltungsgericht Wien hat den hier relevanten Beschluss in seiner Entscheidung vom 30.1.2015 in einem Schriftstück zusammen mit einem Erkenntnis in zwei den Antragsteller betreffenden Beschwerdeverfahren erlassen. Der rechtsfreundliche Vertreter des Antragstellers war an beiden Verfahren beteiligt und vertretungsbefugt, sodass ihm die jeweiligen inhaltlichen Zusammenhänge der beiden (Suspendierungs )Verfahren auch erkennbar gewesen sein mussten.
Schlagworte
Verfahrenshilfe - Einbringungsstelle, insbes. bei mehreren Spruchpunkten mit unterschiedlichem RevisionsausspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.171.082.4755.2015Zuletzt aktualisiert am
25.06.2015