Rechtssatznummer
11Entscheidungsdatum
01.06.2015Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FPG §113 Abs1Rechtssatz
Zudem bietet erst diese mit § 39a Abs. 1 AVG im Einklang stehende behördliche Vorgehensweise die erforderliche Gewähr für die Richtigkeit der Übersetzung der Einvernahmen des Beschwerdeführers im Hinblick auf die unmittelbar in Betracht kommende Durchführung seiner zwangsweisen Abschiebung.Zudem bietet erst diese mit Paragraph 39 a, Absatz eins, AVG im Einklang stehende behördliche Vorgehensweise die erforderliche Gewähr für die Richtigkeit der Übersetzung der Einvernahmen des Beschwerdeführers im Hinblick auf die unmittelbar in Betracht kommende Durchführung seiner zwangsweisen Abschiebung.
Schlagworte
Schubhaftvollzugskosten; DolmetschgebührenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.151.082.11532.2014Zuletzt aktualisiert am
27.07.2015