Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
03.06.2015Index
L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung WienNorm
WMG §1Rechtssatz
Das Pflegegeld hat nicht die gesetzliche Funktion der Leistungen eines Beitrages zu den dem Pflegebedürftigen erwachsenden Kosten einer Heilbehandlung seiner die Behinderung verursachenden Erkrankung. Das Pflegegeld soll dazu beitragen, dass die betreffenden Personen Pflegeleistungen einkaufen können. Für pflegebedürftige Menschen wird dadurch die Wahlmöglichkeit zwischen Betreuung und Hilfe in häuslicher Pflege durch den Einkauf von persönlicher Assistenz und der stationären Pflege erweitert (siehe VwGH 27.11.2003, 2001/15/0075).
Schlagworte
Berücksichtigung des Pflegegeldes des Sohnes abzüglich des Taschengeldes als anrechenbares EinkommenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.141.028.957.2015Zuletzt aktualisiert am
15.07.2015