Rechtssatznummer
5Entscheidungsdatum
10.06.2015Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §11Rechtssatz
Soweit im vorliegenden Fall auf das "vorangegangene Studienjahr" zur Beurteilung des erforderlichen Studienerfolgs abzustellen ist, ist im Hinblick auf § 3 Abs. 6 PUG möglichst eine Gleichbehandlung mit ausländischen Studenten an öffentlichen Universitäten herzustellen und diesen gegenüber eine Schlechterstellung zu vermeiden. Weiters sieht § 75 Abs. 6 UG vor, dass ein Studienerfolgsnachweis erst ab dem zweiten (im Sinne des § 52 UG zu bestimmenden) Studienjahr auszustellen ist. Der Beschwerdeführer hat aufgrund seines Studienbeginns im Sommersemester ein (von § 52 UG abweichendes) "irreguläres" Studienjahr, das nicht im Wintersemester, sondern im Sommersemester begonnen hat. In Summe hat er aber ein Jahr an der ... U. studiert, nämlich im "Spring Semester 2014" (Sommersemester 2014) und im "Fall Semester 2014" (Wintersemester 2014/2015).Soweit im vorliegenden Fall auf das "vorangegangene Studienjahr" zur Beurteilung des erforderlichen Studienerfolgs abzustellen ist, ist im Hinblick auf Paragraph 3, Absatz 6, PUG möglichst eine Gleichbehandlung mit ausländischen Studenten an öffentlichen Universitäten herzustellen und diesen gegenüber eine Schlechterstellung zu vermeiden. Weiters sieht Paragraph 75, Absatz 6, UG vor, dass ein Studienerfolgsnachweis erst ab dem zweiten (im Sinne des Paragraph 52, UG zu bestimmenden) Studienjahr auszustellen ist. Der Beschwerdeführer hat aufgrund seines Studienbeginns im Sommersemester ein (von Paragraph 52, UG abweichendes) "irreguläres" Studienjahr, das nicht im Wintersemester, sondern im Sommersemester begonnen hat. In Summe hat er aber ein Jahr an der ... U. studiert, nämlich im "Spring Semester 2014" (Sommersemester 2014) und im "Fall Semester 2014" (Wintersemester 2014 aus 2015,).
Schlagworte
Voraussetzungen für die Verlängerung des Aufenthaltstitels erfüllt; „Studierender“European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.151.082.21183.2014Zuletzt aktualisiert am
18.08.2015