Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
29.06.2015Index
L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung WienNorm
WMG §3Anmerkung
VwGH v. 29.03.2017, Ra 2015/10/0108Rechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu den Vorschriften der Sozialhilfegesetze der Länder über die Heranziehung des Vermögens bei der Vorschreibung eines Kostenbeitrages zu den Kosten der Sozialhilfe sind Ersparnisse als Vermögen des Hilfeempfängers zu behandeln. Es ist nicht maßgeblich, aus welchen Quellen die Ersparnisse gebildet wurden. Auch wenn die Ersparnisse aus Einkommen gebildet wurden, die bei der Gewährung von Sozialhilfe außer Ansatz zu bleiben haben, sind sie als Vermögen im Sinne der Regelungen über die Heranziehung des Vermögens bei der Leistung von Kostenersatz anzusehen. Auch ein aus der Nachzahlung von Familienbeihilfe entstandenes Vermögen kann die Grundlage für einen Ersatzanspruch bilden (vgl. Erkenntnisse vom 29.4.2002, 98/03/0289, vom 19.12.2005, 2003/10/0200 und vom 31.5.2006, 2003/10/0203).Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu den Vorschriften der Sozialhilfegesetze der Länder über die Heranziehung des Vermögens bei der Vorschreibung eines Kostenbeitrages zu den Kosten der Sozialhilfe sind Ersparnisse als Vermögen des Hilfeempfängers zu behandeln. Es ist nicht maßgeblich, aus welchen Quellen die Ersparnisse gebildet wurden. Auch wenn die Ersparnisse aus Einkommen gebildet wurden, die bei der Gewährung von Sozialhilfe außer Ansatz zu bleiben haben, sind sie als Vermögen im Sinne der Regelungen über die Heranziehung des Vermögens bei der Leistung von Kostenersatz anzusehen. Auch ein aus der Nachzahlung von Familienbeihilfe entstandenes Vermögen kann die Grundlage für einen Ersatzanspruch bilden vergleiche Erkenntnisse vom 29.4.2002, 98/03/0289, vom 19.12.2005, 2003/10/0200 und vom 31.5.2006, 2003/10/0203).
Schlagworte
Ersatzanspruch; Anrechenbarkeit von Einkommen oder VermögenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.141.028.410.2015Zuletzt aktualisiert am
24.04.2017