Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
06.07.2015Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §44b Abs1 Z1Rechtssatz
Es ist zu betonen, dass die Überprüfung der in einem Asylverfahren ergangenen Ausweisung nicht Gegenstand des Verfahrens vor der Niederlassungsbehörde oder des Beschwerdeverfahrens vor dem Verwaltungsgericht.
Schlagworte
Zurückweisungsgrund, maßgebliche SachverhaltsänderungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.151.082.25009.2014Zuletzt aktualisiert am
03.09.2015