Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
31.07.2015Index
40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Der Argumentation, dass früh nachmittags im 1. Wiener Gemeindebezirk ausreichend Parkplätze in der Umgebung der verfahrensgegenständlichen Örtlichkeit zur Verfügung stünden und daher ein Fahrzeug der ... Botschaft (unabhängig von ihrem genauen Ort in Wien) in unmittelbarer Nähe vom Einsatzort hätte geparkt werden können, ist nach der oben genannten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs rechtlich nicht maßgeblich.
Schlagworte
Mandatsbescheid; Abschleppung bei Parken in „Diplomatenzone“European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.251.082.34879.2014.VORZuletzt aktualisiert am
18.08.2015