Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DurchschnittssatzV Werbungskosten 1993 §1 Z4;Rechtssatz
Bei der Einstufung einer Person als Journalist nach dem Sprachgebrauch und damit auch als Journalist im Sinne der Verordnung BGBl. Nr. 32/1993 kommt es auf die Besonderheit der journalistischen Tätigkeit, nicht aber auf den Dienstgeber an (Hinweis E 16. Oktober 2003, 97/14/0156).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004130089.X02Im RIS seit
27.10.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013