RS Vwgh 2004/9/29 2004/13/0089

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Veröffentlicht am 29.09.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

DurchschnittssatzV Werbungskosten 1993 §1 Z4;
EStG 1988 §17 Abs6;

Rechtssatz

Bei der Einstufung einer Person als Journalist nach dem Sprachgebrauch und damit auch als Journalist im Sinne der Verordnung BGBl. Nr. 32/1993 kommt es auf die Besonderheit der journalistischen Tätigkeit, nicht aber auf den Dienstgeber an (Hinweis E 16. Oktober 2003, 97/14/0156).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004130089.X02

Im RIS seit

27.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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