Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
03.08.2015Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §20Rechtssatz
Eine rückwirkende Erteilung eines Aufenthaltstitels (etwa beginnend mit dem Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheids am 20.3.2015 bzw. dem Ablauf der Gültigkeitsdauer der Legitimationskarte am 4.7.2015) ist entsprechend § 20 Abs. 2 NAG rechtlich nicht zulässig, weil die Beschwerdeführerin bisher keinen anknüpfbaren ablaufenden Aufenthaltstitel im Sinne des § 8 NAG innehatte. Einer analogen Anwendung des § 20 Abs. 2 erster Satz NAG auf Legitimationskarten steht nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Wien entgegen, dass keine Gesetzeslücke für einen Analogieschluss vorliegt, weil dem Gesetzgeber das Bestehen anderer Rechte zum Aufenthalt im Bundesgebiet offensichtlich bewusst war, ohne dass diese in den § 20 Abs. 2 NAG einbezogen wurden, während zugleich in § 21 Abs. 2 Z 2 NAG eine auf diese Rechte zum Aufenthalt abstellende Regelung sehr wohl getroffen wurde.Eine rückwirkende Erteilung eines Aufenthaltstitels (etwa beginnend mit dem Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheids am 20.3.2015 bzw. dem Ablauf der Gültigkeitsdauer der Legitimationskarte am 4.7.2015) ist entsprechend Paragraph 20, Absatz 2, NAG rechtlich nicht zulässig, weil die Beschwerdeführerin bisher keinen anknüpfbaren ablaufenden Aufenthaltstitel im Sinne des Paragraph 8, NAG innehatte. Einer analogen Anwendung des Paragraph 20, Absatz 2, erster Satz NAG auf Legitimationskarten steht nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Wien entgegen, dass keine Gesetzeslücke für einen Analogieschluss vorliegt, weil dem Gesetzgeber das Bestehen anderer Rechte zum Aufenthalt im Bundesgebiet offensichtlich bewusst war, ohne dass diese in den Paragraph 20, Absatz 2, NAG einbezogen wurden, während zugleich in Paragraph 21, Absatz 2, Ziffer 2, NAG eine auf diese Rechte zum Aufenthalt abstellende Regelung sehr wohl getroffen wurde.
Schlagworte
Änderung der Gültigkeitsdauer des AufenthaltstitelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.151.082.6405.2015Zuletzt aktualisiert am
18.08.2015