Rechtssatznummer
16Entscheidungsdatum
18.08.2015Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §20 Abs1aRechtssatz
Seit dem Ende der Gültigkeitsdauer des letzten Aufenthaltstitels mit 24.3.2011 sind mehr als sechs Monate vergangen (Satz 1 leg. cit.). Daher war die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts der Beschwerdeführerin seither bis zum Beginn der Gültigkeit des nunmehr erteilten verlängerten Aufenthaltstitels von Amts wegen gleichzeitig mit der Ausstellung des Aufenthaltstitels (gebührenfrei) festzustellen (Satz 2 leg. cit.).
Schlagworte
Devolution; Übergangsrecht; Erteilung des Aufenthaltstitels; Feststellung der Rechtmäßigkeit des AufenthaltsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.151.082.11596.2014Zuletzt aktualisiert am
21.08.2015