Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
22.10.2015Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §11 Abs2 Z4Rechtssatz
Unstrittig führen die Beteiligten ein Familienleben, jedoch entfalten die BF in Österreich kein besonders schutzwürdiges Familienleben im Sinn des Art. 8 EMRK. Ein schützenswertes Familienleben wird vom EGMR angenommen, wenn ein Fremder den größten Teil seines Lebens im Gastland zugebracht hat oder besonders ausgeprägte soziale oder wirtschaftliche Bindungen zum Aufenthaltsstaat hat, die sogar jene zum eigentlichen Herkunftsstaat in der Intensität deutlich übersteigen.Unstrittig führen die Beteiligten ein Familienleben, jedoch entfalten die BF in Österreich kein besonders schutzwürdiges Familienleben im Sinn des Artikel 8, EMRK. Ein schützenswertes Familienleben wird vom EGMR angenommen, wenn ein Fremder den größten Teil seines Lebens im Gastland zugebracht hat oder besonders ausgeprägte soziale oder wirtschaftliche Bindungen zum Aufenthaltsstaat hat, die sogar jene zum eigentlichen Herkunftsstaat in der Intensität deutlich übersteigen.
Schlagworte
Antrag auf Erteilung des Aufenhaltstitels "Rot-Weiß-Rot - Karte plus; schutzwürdiges Familienleben iSv Art 8 EMRKEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2015:VGW.151.074.5835.2015Zuletzt aktualisiert am
10.11.2015