Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
29.02.2016Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG §27 Abs2Rechtssatz
Ein Irrtum über die Auswirkungen des gewollten Erwerbes einer fremden Staatsangehörigkeit - selbst wenn er unverschuldet wäre – vermag nicht die Rechtswirksamkeit eines auf den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit gerichteten Antrages im Sinne des § 27 Abs. 1 StbG zu beseitigen (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 19.12.2012, Zl. 2012/01/0059). Der Verlust der Staatsbürgerschaft tritt unabhängig davon ein, ob er beabsichtigt war, also auch dann, wenn der Betroffene die österreichische Staatsbürgerschaft beibehalten wollte.Ein Irrtum über die Auswirkungen des gewollten Erwerbes einer fremden Staatsangehörigkeit - selbst wenn er unverschuldet wäre – vermag nicht die Rechtswirksamkeit eines auf den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit gerichteten Antrages im Sinne des Paragraph 27, Absatz eins, StbG zu beseitigen vergleiche das Erkenntnis des VwGH vom 19.12.2012, Zl. 2012/01/0059). Der Verlust der Staatsbürgerschaft tritt unabhängig davon ein, ob er beabsichtigt war, also auch dann, wenn der Betroffene die österreichische Staatsbürgerschaft beibehalten wollte.
Schlagworte
Amtswegiger Verlust der StaatsbürgerschaftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2016:VGW.151.071.6104.2015Zuletzt aktualisiert am
20.04.2016