RS Lvwg 2016/2/29 VGW-151/071/6104/2015

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Veröffentlicht am 29.02.2016
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

29.02.2016

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Rechtssatz

Ein Irrtum über die Auswirkungen des gewollten Erwerbes einer fremden Staatsangehörigkeit - selbst wenn er unverschuldet wäre – vermag nicht die Rechtswirksamkeit eines auf den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit gerichteten Antrages im Sinne des § 27 Abs. 1 StbG zu beseitigen (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 19.12.2012, Zl. 2012/01/0059). Der Verlust der Staatsbürgerschaft tritt unabhängig davon ein, ob er beabsichtigt war, also auch dann, wenn der Betroffene die österreichische Staatsbürgerschaft beibehalten wollte.Ein Irrtum über die Auswirkungen des gewollten Erwerbes einer fremden Staatsangehörigkeit - selbst wenn er unverschuldet wäre – vermag nicht die Rechtswirksamkeit eines auf den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit gerichteten Antrages im Sinne des Paragraph 27, Absatz eins, StbG zu beseitigen vergleiche das Erkenntnis des VwGH vom 19.12.2012, Zl. 2012/01/0059). Der Verlust der Staatsbürgerschaft tritt unabhängig davon ein, ob er beabsichtigt war, also auch dann, wenn der Betroffene die österreichische Staatsbürgerschaft beibehalten wollte.

Schlagworte

Amtswegiger Verlust der Staatsbürgerschaft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2016:VGW.151.071.6104.2015

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2016
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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