RS Vwgh 2004/9/30 2004/16/0035

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Veröffentlicht am 30.09.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §294;
ErbStG §29;

Rechtssatz

Mit einem nach § 29 ErbStG ergangenen Bescheid, mit dem über Antrag die Erbschaftsteuer in Jahresbeträgen entrichtet werden kann, wird eine Berechtigung im Sinne des § 294 BAO eingeräumt, sodass unter den dort genannten Voraussetzungen eine Änderung oder Zurücknahme des Bescheides zulässig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004160035.X04

Im RIS seit

04.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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