Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
04.03.2016Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG §23 Abs1Anmerkung
VwGH v. 11.10.2016, Ra 2016/01/0123Rechtssatz
Das von der belangten Behörde an die österreichische Botschaft in Kairo gerichtete Schreiben, mit dem um Zustellung des beigeschlossenen Verleihungsbescheides ersucht wird, lässt keinen Zweifel daran, dass die Behörde ausschließlich eine persönliche Übergabe des beigeschlossenen Bescheides anordnete. Eine Ermächtigung zur Erstellung einer (weiteren) Ausfertigung des Verleihungsbescheides ist dem Schreiben nicht zu entnehmen, sodass die von der Botschaft angefertigte Kopie keine Ausfertigung iSv § 18 Abs. 4 AVG in der maßgeblichen Fassung darstellt (auch wenn diese Bestimmung grundsätzlich der Behörde ermöglichte Ausfertigungen in Form von Vervielfältigungen anzufertigen, vgl. VwGH 29.08.1995, 95/05/0080 mit Verweis auf VwGH 20.12.1985, 85/18/0004).Das von der belangten Behörde an die österreichische Botschaft in Kairo gerichtete Schreiben, mit dem um Zustellung des beigeschlossenen Verleihungsbescheides ersucht wird, lässt keinen Zweifel daran, dass die Behörde ausschließlich eine persönliche Übergabe des beigeschlossenen Bescheides anordnete. Eine Ermächtigung zur Erstellung einer (weiteren) Ausfertigung des Verleihungsbescheides ist dem Schreiben nicht zu entnehmen, sodass die von der Botschaft angefertigte Kopie keine Ausfertigung iSv Paragraph 18, Absatz 4, AVG in der maßgeblichen Fassung darstellt (auch wenn diese Bestimmung grundsätzlich der Behörde ermöglichte Ausfertigungen in Form von Vervielfältigungen anzufertigen, vergleiche VwGH 29.08.1995, 95/05/0080 mit Verweis auf VwGH 20.12.1985, 85/18/0004).
Schlagworte
Staatsbürgerschaftsverleihung, Bescheiderlassung, Bescheidausfertigung, Erstellung einer Kopie des Verleihungsbescheides, Ermächtigung zur Erstellung einer (weiteren) Ausfertigung an Dritte, Erstellung eines Dokuments entgegen Anweisungen der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2016:VGW.151.022.11076.2015Zuletzt aktualisiert am
18.11.2016