Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
23.05.2016Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VwGVG §31 Abs1Rechtssatz
Völkerrechtliche Verträge, an welchen die Europäische Union beteiligt ist, bilden nach ständiger Rechtsprechung einen integrierenden Bestandteil der Unionsrechtsordnung (hier: Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei, ABl. 1964 Nr. 217, 3685.) Für die Gewährung von Verfahrenshilfe nach Art. 47 Abs. 3 GRC ist Voraussetzung, dass der Zugang des Antragstellers zu Gericht von Kosten abhängig ist, die jener nicht eigenständig begleichen kann. Dies ist durch Vorlage entsprechender Unterlagen im Zeitpunkt der Antragstellung zu bescheinigen (vgl. hiezu N. Raschauer/Sander/Schlögl in Holoubek/Lienbacher, GRC-Kommentar [2014] Art. 47 GRC Rz. 50 mwN; siehe im Übrigen auch § 66 ZPO sowie hiezu etwa VwGH 28.10.1993, 92/14/0144).Völkerrechtliche Verträge, an welchen die Europäische Union beteiligt ist, bilden nach ständiger Rechtsprechung einen integrierenden Bestandteil der Unionsrechtsordnung (hier: Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei, ABl. 1964 Nr. 217, 3685.) Für die Gewährung von Verfahrenshilfe nach Artikel 47, Absatz 3, GRC ist Voraussetzung, dass der Zugang des Antragstellers zu Gericht von Kosten abhängig ist, die jener nicht eigenständig begleichen kann. Dies ist durch Vorlage entsprechender Unterlagen im Zeitpunkt der Antragstellung zu bescheinigen vergleiche hiezu N. Raschauer/Sander/Schlögl in Holoubek/Lienbacher, GRC-Kommentar [2014] Artikel 47, GRC Rz. 50 mwN; siehe im Übrigen auch Paragraph 66, ZPO sowie hiezu etwa VwGH 28.10.1993, 92/14/0144).
Schlagworte
Verfahrenshilfeantrag, Administrativverfahren, Verfahrenshilfe, Anwendungsbereich der GRCEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2016:VGW.151.V.016.4856.2016Zuletzt aktualisiert am
15.07.2016