RS Lvwg 2016/5/23 VGW-151/V/016/4856/2016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.2016
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

23.05.2016

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
E1P

Norm

VwGVG §31 Abs1
VwGVG §40
12007P/TXT Grundrechte Charta Art. 47 Abs3
  1. VwGVG § 40 heute
  2. VwGVG § 40 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023
  3. VwGVG § 40 gültig von 01.01.2017 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017
  4. VwGVG § 40 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 82/2015

Rechtssatz

Völkerrechtliche Verträge, an welchen die Europäische Union beteiligt ist, bilden nach ständiger Rechtsprechung einen integrierenden Bestandteil der Unionsrechtsordnung (hier: Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei, ABl. 1964 Nr. 217, 3685.) Für die Gewährung von Verfahrenshilfe nach Art. 47 Abs. 3 GRC ist Voraussetzung, dass der Zugang des Antragstellers zu Gericht von Kosten abhängig ist, die jener nicht eigenständig begleichen kann. Dies ist durch Vorlage entsprechender Unterlagen im Zeitpunkt der Antragstellung zu bescheinigen (vgl. hiezu N. Raschauer/Sander/Schlögl in Holoubek/Lienbacher, GRC-Kommentar [2014] Art. 47 GRC Rz. 50 mwN; siehe im Übrigen auch § 66 ZPO sowie hiezu etwa VwGH 28.10.1993, 92/14/0144).Völkerrechtliche Verträge, an welchen die Europäische Union beteiligt ist, bilden nach ständiger Rechtsprechung einen integrierenden Bestandteil der Unionsrechtsordnung (hier: Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei, ABl. 1964 Nr. 217, 3685.) Für die Gewährung von Verfahrenshilfe nach Artikel 47, Absatz 3, GRC ist Voraussetzung, dass der Zugang des Antragstellers zu Gericht von Kosten abhängig ist, die jener nicht eigenständig begleichen kann. Dies ist durch Vorlage entsprechender Unterlagen im Zeitpunkt der Antragstellung zu bescheinigen vergleiche hiezu N. Raschauer/Sander/Schlögl in Holoubek/Lienbacher, GRC-Kommentar [2014] Artikel 47, GRC Rz. 50 mwN; siehe im Übrigen auch Paragraph 66, ZPO sowie hiezu etwa VwGH 28.10.1993, 92/14/0144).

Schlagworte

Verfahrenshilfeantrag, Administrativverfahren, Verfahrenshilfe, Anwendungsbereich der GRC

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2016:VGW.151.V.016.4856.2016

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2016
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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